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Fahrdienste des ASB Hildesheim

Behindertenfahrdienst

Der Fahrdienst für Menschen mit Behinderung hat die Aufgabe, rollstuhlgebundenen und anderen schwerbehinderten Menschen, die öffentliche Verkehrsmittel oder Taxis nicht oder nur unter großen Erschwernissen nutzen können, die Teilnahme am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben zu ermöglichen bzw. zu erleichtern.

Ob sitzend, liegend oder im Rollstuhl: Wir befödren Sie sicher ans Ziel.

Foto: ASB/Fulvio Zanettini

Der Fahrdienst ist eine Leistung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung nach dem Sozialhilfegesetz (SGB XII) und wird aus öffentlichen Mitteln finanziert. Die Rechtsgrundlage sind die §§ 53, 54 Sozialgesetzbuch XII (Gesetz zur Eingliederung der Soziahilfe in das Sozialgesetzbuch - SGB XII) in Verbindung mit § 55 Abs. 2 Nr. 7 Sozialgesetzbuch IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - SGB IX).

Wer kann den Fahrdienst in Anspruch nehmen?

Den Fahrdienst in Anspruch nehmen können Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung und dem entsprechenden Eintrag „a.G." im Schwerbehindertenausweis.

Regional unterschiedlich ist der Eintrag „B" (Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen.) oder „H" (Hilflosigkeit) im Schwerbehindertenausweis erforderlich.

In begründeten Ausnahmefällen wird - ebenso regional unterschiedlich - die Fahrdienstberechtigung auch ohne das Merkmal „a.G." im Schwerbehindertenausweis erteilt. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Menschen wegen der besonderen Art und Schwere ihrer Behinderung zu ihrer Fortbewegung dauernd die Hilfe anderer benötigen (z. B. Menschen mit einer schweren geistigen Behinderung oder Altersgebrechlichkeit).

Wer selbst über ein eigenes Fahrzeug verfügt oder allein mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Taxis fahren kann, ist nicht berechtigt, den Fahrdienst in Anspruch zu nehmen. Das zuständige Sozialamt prüft individuell, ob die Voraussetzungen vorliegen.

Was kostet der Fahrdienst und wo kann ich eine Kostenübernahme für die Nutzung des Fahrdienstes beantragen?

Um den Fahrdienst in Anspruch nehmen zu können, ist ein Antrag beim örtlichen Sozialhilfeträger (Sozialamt) erforderlich. Wenn Einkommen und Vermögen bestimmte Grenzen nicht überschreiten, erhalten anspruchsberechtigte Menschen kostenlose Berechtigungsscheine bzw. einen Berechtigungsausweis zur Teilnahme am Fahrdienst.

Wenn bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenzen überschritten werden, wird - regional unterschiedlich - von den Nutzerinnen und Nutzern eine Eigenbeteiligung pro Fahrt erhoben.

Welche Fahrten und Leistungen kann ich in Anspruch nehmen?

Die Berechtigungsscheine des Sozialamtes können für Fahrten zu Verwandten und Bekannten, zum Besuch von geselligen, sportlichen oder kulturellen Veranstaltungen sowie für Behördengänge oder Besorgungen des täglichen Lebens (z.B. Einkaufen) genutzt werden. Die Fahrdienste holen die Nutzerinnen und Nutzer direkt von zu Hause ab, begleiten sie ggf. zu der jeweiligen Erledigung und bringen sie wieder nach Hause zurück.

Krankenfahrten, d. h. solche Fahrten, die der ärztlichen Versorgung oder der sonstigen medizinischen bzw. therapeutischen Behandlung dienen, sind in der Regel von der Berechtigung ausgenommen.

Dies gilt auch für Fahrten, die der schulischen Ausbildung oder beruflichen Zwecken dienen. Diese Fahrten werden im Einzelfall auch vom Fahrdienst des ASB durchgeführt, jedoch sind hier andere Kostenträger zuständig. Die Kosten für diese Fahrten werden bei Vorliegen der Voraussetzungen von den zuständigen Sozialleistungsträgern übernommen (z. B. Krankenkasse oder Agentur für Arbeit), oder die Nutzerinnen und Nutzer müssen sie selber übernehmen.

Für Selbstzahler mit Behinderung oder altersbedingter Beeinträchtigung übernehmen die Fahrdienste des ASB im Einzelfall auch andere Fahrten.

Wo kann ich meine Fahrtwünsche anmelden?

Der Fahrdienst des ASB Kreisverbandes Hildesheim/Hameln-Pyrmont ist an 365 Tagen im Jahr und rund um die Uhr für Sie im Einsatz. Fahrtwünsche nehmen wir wochentags in der Zeit von 07.00 Uhr bis 15.30 Uhr unter der Telefonnummer 0 51 21 / 59 06-0 gern entgegen.

Bitte melden Sie Ihre Fahrtwünsche - möglichst frühzeitig - an.